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Finanzordnung

Die Finanzordnung der ZSG Grün-Weiß Waltershausen e.V.

§1

Geltungsbereich


1. Die Finanzordnung legt als Ergänzung der Satzung die finanziellen Regelungen des Sportvereins ZSG Grün-Weiß Waltershausen e. V. fest.

§2

Haushaltsplan


1. Das Präsidium erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan. Die Abteilungshaushaltpläne werden als Grundlage herangezogen.

2. Der Haushaltplan wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Alle im Haushalt vorgesehenen Mittel sind zweckgebunden.
Innerhalb des Gesamthaushaltes ist ein Ausgleich der einzelnen Positionen möglich. Darüber hat das Präsidium zu beschließen.

3. Im Haushaltsplan werden alle Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres erfasst.


Einnahmen:


Mitgliedsbeiträge


Fördermittel von LSB, LRA, Stadt Waltershausen


Spenden


Sonstige Einnahmen


Ausgaben:


Beiträge an Fachverbände


Versicherungsbeiträge


Mietkosten für Geschäftsstelle


Personal- und Sachkosten für Geschäftsstelle


Wettkampfkosten/Reisekosten


Anschaffung von Sportgeräten und -bekleidung


Fahrgelderstattung


Startgebühr, Schiedsrichter


Übungsleitervergütung


Übungsleiterausbildung inkl. Reisekosten


Schiedsrichteraus- und -weiterbildung


Sonstige Ausgaben

4. Jede Abteilung erhält die monatliche Betriebsabrechnung.

5. Wird das Geschäftsjahr mit einem Überschuss abgeschlossen, entscheidet das Präsidium über die zweckgebundene Verwendung.

§3

Finanzverwaltung


1. Die Mitgliederversammlung wählt ein für das Finanzwesen zuständiges Vorstandsmitglied (Schatzmeister). Er ist zusammen mit dem Vorstand für die ordnungsgemäße Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes verantwortlich.

2. Die im Haushaltsplan festgeschriebenen Einnahmen und Ausgaben jeder Abteilung (Kostenstelle) werden von dem entsprechenden Abteilungsleiter verwaltet.

3. Zur Anweisung von Zahlungen sind folgende Präsidiumsmitglieder verantwortlich:


Der Präsident


der Schatzmeister


der Geschäftsstellenleiter/in


Es zeichnen immer mindestens 2 Personen.

4. Der Schatzmeister und der Geschäftsstellenleiter/in sind für eine ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Alle Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu belegen und zu erfassen.

5. Die Kassengeschäfte führt auf Grundlage der "Kassen- und Zahlungsordnung" der Geschäftsstellenleiter/in.

6. Die Kontrolle über die Einhaltung des Haushaltsplanes und der Führung der Kassengeschäfte obliegt dem Schatzmeister.
Der jeweilige Jahresabschluss wird in seiner Verantwortung erstellt. dabei kann der Schatzmeister nach vorheriger Zustimmung durch das Präsidium, einen externen Berater hinzuziehen.

7. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer, prüfen die Jahresabrechnung und die Kassenbewegung des Vereins jährlich.
Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung über die Ergebnisse ihre Prüfung Bericht. Der Bericht über die Jahresabrechnung ist in einem Protokoll schriftlich niederzulegen.

§4

Mitgliedsbeiträge


1. Der Mitgliedsbeitrag der ZSG setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsgrundbeitrag und einem Förderbeitrag der von den Abteilungen entsprechend ihres Finanzbedarfes zu beschließen ist.

2. Vom Mitgliedsgrundbeitrag wird ein Teilbetrag zur Finanzierung von zentralen Aufgaben der ZSG genutzt und ein Teilbetrag zur Finanzierung der Abteilungsaufgaben.

3. Mitglieder die in mehreren Abteilungen aktiv sind, müssen den Teilbetrag für die weiteren Abteilungen zusätzlich bezahlen. Dies gilt auch für die Zusatzbeiträge der Abteilungen.
Die Höhe der Mitgliedsgrundbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§5



Die Finanzordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.April 2003 in Kraft.
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