Jugendordnung

Die Jugendordnung der ZSG Grün-Weiß Waltershausen e.V.

§1

Geltungsbereich


Diese Ordnung gilt für Jugendliche (alle weibl. und männl. jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr) und alle im Jugendbereich tätigen Mitglieder.

§2

Aufgaben


Die ZSG stellt sich im Jugendbereich folgende Aufgaben:

Förderung des Jugendsports

Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude

Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen und Bildungseinrichtungen

Pflege der internationalen Verständigung, besonders zu Partnerstädten

Aufnahme und Pflege internationaler Beziehungen

§3

Organ


Das Organ für die Jugendarbeit ist der Jugendausschuss.

§4

Jugendausschuss


a) Der Jugendausschuss besteht aus dem Vorsitzenden (Jugendwart) und je 1 Jugendvertreter der Abteilungen.

b) Der Jugendwart vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.

c) Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinsatzung und dieser Ordnung.

d) Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt.

e) Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten der ZSG. Er entscheidet mit über die Verwendung der für Jugendarbeit zufließenden Mittel.

§5

Jugendordnungsänderungen


Änderungen der Jugendordnung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung durch einfache Mehrheit der Anwesenden.

Diese Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung und tritt mit dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 22.04.2003 in Kraft.