Jugendordnung
Die Jugendordnung der ZSG Grün-Weiß Waltershausen e.V.
§1 |
Geltungsbereich |
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Diese Ordnung gilt für Jugendliche (alle weibl. und männl. jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr) und alle im Jugendbereich tätigen Mitglieder. | ||
§2 |
Aufgaben |
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Die ZSG stellt sich im Jugendbereich folgende Aufgaben: | ||
• | Förderung des Jugendsports | |
• | Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude | |
• | Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen und Bildungseinrichtungen | |
• | Pflege der internationalen Verständigung, besonders zu Partnerstädten | |
• | Aufnahme und Pflege internationaler Beziehungen | |
§3 |
Organ |
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Das Organ für die Jugendarbeit ist der Jugendausschuss. | ||
§4 |
Jugendausschuss |
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a) | Der Jugendausschuss besteht aus dem Vorsitzenden (Jugendwart) und je 1 Jugendvertreter der Abteilungen. | |
b) | Der Jugendwart vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. | |
c) | Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinsatzung und dieser Ordnung. | |
d) | Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. | |
e) | Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten der ZSG. Er entscheidet mit über die Verwendung der für Jugendarbeit zufließenden Mittel. | |
§5 |
Jugendordnungsänderungen |
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Änderungen der Jugendordnung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung durch einfache Mehrheit der Anwesenden. |
Diese Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung und tritt mit dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 22.04.2003 in Kraft.